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Rechtsanwältin Stefanie Löwe- Krahm 19- 51588 Nümbrecht- Tel.:02262/729245- Fax :02262/729246- email : rain.loewe@t-online.de

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Kaufvertragsrecht

Im Bereich des Kaufvertragsrechtes geht es zumeist um die Frage des Vorliegens von Sachmängeln und die Geltendmachung oder Zurückweisung von Minderungsansprüchen bzw. um die Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung von Folgekosten bzw. Leistung von Schadensersatz.

Zu beachten ist, dass der Verkäufer grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht hat. Er sollte hierzu jeweils unter Fristsetzung aufgefordert werden.

Nach fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen bzw. Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Unzumutbarkeit besteht das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Das Vorliegen eines Mangels kann im Einzelfall eine schwierige Frage sein, die mit Unterstützung von Sachverständigen und Zeugen geklärt werde muss.

Hilfreich sind schriftliche Kaufverträge, aus denen der „Sollzustand“ hervorgeht, sowie eine frühe Beweissicherung auftretender Mängel.

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